Richtlinien für Bezuschussungen
lt . Beschluss der Außerordentlichen Mitgliederversammlung der SportJugend vom 25.05.2019
Die Zuschüsse erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zuschussberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des SSV Marl,
die mit dem Jugendamt der Stadt Marl die Vereinbarung nach § 72 a SBG VIII Bundeskinderschutzgesetz (BKiSch)
in Verbindung mit § 30 a Bundes-Zentral-Register-Gesetz (BZRG) -hier: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses – getroffen haben.
Die Richtlinien zum Download:
1. RICHTLINIEN Zuschuss JUGEND vom 25.05.2019
Zuschuss Antrag an die Sportjugend im Excel Format:
Zuschuss Antrag an die Sportjugend im PDF Format: