Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. aus dem Starke-Familien-Gesetz können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 15,- € pro Monat erhalten für:

  • Mitgliedsbeiträge, Sportkurse und Erstausstattungen in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
  • die Teilnahme an Ferienfreizeiten (Ferienspiele in Marl, Pfadfindercamps usw.).

Anspruch hat, wer Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Leistungen vom Jobcenter (ALG II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Bei Wohngeld und Kindergeldzuschlagsempfänger kann sogar 12 Monate rückwirkend bewilligt werden!

Den genauen Ablauf, sowie die Ansprechpartner und alle weiteren Informationen finden Sie >>hier<<.

Zum Vordruck für den Antrag gelangen Sie >>hier<<.