Aufnahme eines Sport-Vereins in den SSV Marl

Über die Aufnahme eines Vereins in den SSV Marl entscheidet der Vorstand des SSV Marl
in einer jeweils auf den Antrag folgenden Vorstandssitzung.
(Kann der Vorstand keine Einigung über die Aufnahme erlangen, entscheidet die Mitgliederversammlung.)

Erforderliche – bzw. einzureichende – Unterlagen:

  • 1. Formloser Antrag „Wir bitten um Aufnahme in den SSV Marl.“
  • 2. Satzung des Vereins (Kopie der beim Vereins-Register eingereichten und unterschriebenen Satzung)
  • 3. Nachweis über den Eintrag des Vereins (e. V.) in das Vereins-Register beim Amtsgericht – zuständig für Marl ist das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen
  • 4. Bestätigung (Kopie) über die Zugehörigkeit eines Fach-Verbandes, der Mitglied des LandesSportBundes NW ist (s. Satzung SSV Marl § „Mitgliedschaft“)
  • 5. Nachweis (Kopie) über die Gemeinnützigkeit des Vereins (Körperschaft-Steuer-Freistellungs-Bescheid bzw. Vorläufiger Bescheid des Finanzamtes Marls. Satzung SSV Marl § „Aufnahme“ – alle Seiten)
  • 6. Nachweis über eine Haftpflicht-Versicherung für den Verein
  • 7. Benennung einer/eines ausgebildeten Übungsleiterin/Übungsleiters bzw. einer Fachtrainierin / eines Fachtrainers der Sportart, die Ihr Verein ausübt
  • 8. Vollständig (alle Seiten) ausgefüllte Bestandserhebung Ihres Vereines (s. Anlage)
  • 9. Vollmacht zur Mitteilung der Mitgliedschaft im SSV Marl an den KSB RE und den LSB NW (s. Anlage)
  • 10. Infos über die von Ihrem Verein genutzte/n Sportstätte/n (Ort, Eigentümer)
  • 11. Angabe der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden (soweit möglich: wöchentlich/monatl./jährlich)

Einschränkungen

  • Aufgrund der Vielzahl der Fußballvereine/-abteilungen und der damit gegebenen Auslastung der erforderlichen
    Sportstätten in Marl für diese Sportart beschloss der Vorstand im Jahre 2002, dass kein NEUER FUSSBALLVerein
    in den SSV Marl aufgenommen werden soll.
    Bereits bestehenden Gruppen (z. B. *Betriebs-Sport-Gemeinschaften sowie auch eingetragenen Vereinen) wird empfohlen,
    sich einem dem SSV Marl angehörigem Sportverein mit dieser Sportart anzuschließen.
  • Ebenso wird ethnischen Gruppen aus Integrationsgründen vorgeschlagen, sich einem dem SSV Marl angehörigem
    Sportverein der entsprechenden Sportart anzuschließen.
  • Mit der Aufnahme in den SSV Marl e. V. ist kein Anrecht auf die Nutzung städtischer Sportstätten verbunden.
    *Fachverband für Betriebs-Sport-Gemeinschaften in Marl ist der Westdeutsche Betriebs-Sport-Verband Emscher-Lippe
    (Betrieb = Firma, deren MitarbeiterInnen eine Sportart regelmäßig betreiben)

    Anforderungen als .pdf zum download: >>Hier<<