Das erweiterte Führungszeugnis ist für alle hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt bisher nicht für ehrenamtlich Tätige. Die Sportorganisationen sind allerdings berechtigt, dieses auch von den ehrenamtlichen Mitarbeitern zu verlangen (vgl. § 30a-Absatz 1 und Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), SGB VIII – § 72a).

Die Sportjugend Marl e.V. empfiehlt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen auch von den ehrenamtlichen Mitarbeitern das erweiterte Führungszeugnis zu verlangen.

Für die Beantragung von Fördermitteln bei der Sportjugend in Marl, dem StadtSportVerband Marl für Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen ist der Nachweis der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim Maßnahmenträger verpflichtend!

Wie muss die Vorlage des Führungszeugnisses überprüft werden?

Empfänger des erweiterten Führungszeugnisses ist das Vereinsmitglied, nicht der Verein!

Der Vorstand muss sich das Führungszeugnis vorlegen lassen. Er überprüft, ob das jeweilige Mitglied Kinder und Jugendliche betreuen darf. Außerdem muss eine Liste geführt werden, in der vermerkt wird, wann das Führungszeugnis ausgestellt wurde, wann es vorgelegt wurde, den Namen des Mitglieds und den Namen des Überprüfenden. Diese Liste ist dem StadtSportVerband Marl jedes Jahr unaufgefordert einzureichen.

Vorlagen und Hinweise zur Beantragung:

Die Beantragung aus Ausstellung des erweiterten Führungszeugnis ist für Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben kostenlos, sofern diese keine Aufwandsentschädigungen erhalten. Sollte das Mitglied eine Entschädigung oder ein Entgelt erhalten ist das Führungszeugnis mit 13 Euro kostenpflichtig. Die Ausstellung erfolgt in der Regel über das Bürgerbüro der Stadt, in der der Übungsleiter seinen Wohnsitz hat. Neben dem Antrag ist ein persönliches Erscheinen inkl. Vorlage des Personalausweises Pflicht.

Dieses Führungszeugnis ist längstens 5 Jahre lang gültig. Somit muss alle 5 Jahre ein erneutes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Wichtige Dokumente rund um das Führungszeugnis:

Leitfaden für das Führen von erweiterten Führungszeugnissen: Leitfaden – Erw.FuehrZeug

Antragsformular in Word und PDF: 4. Beantrag – Erw.Fuehr.Zeug und PDF: 4. Beantrag – Erw.Fuehr.Zeug

Vorlage_Abfrage_Fuehrungszeugnis

5. Freiwillige Erklaer – Erw.Fuehr.Zeug

7. Muster Doku des Vereins

Wichtige Kontakte im Verdachtsfall: Kontakte_Jugendamt